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Teilnahmebedingungen

Veranstalterin des Wettbewerbs „Stark für dein Projekt“ ist die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Schaumainkai 47, 60596 Frankfurt am Main („Veranstalterin“).

1. Wer kann sich bewerben?

Teilnehmen können natürliche Personen und juristische Personen, wie Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und sonstige Organisationen und Initiativen (nachfolgend Teilnehmer genannt), die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsgebiet in Hessen haben.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind jedoch Organisationen, die direkt oder indirekt mit einer politischen Partei oder parteinahen Institution in Verbindung stehen.

2. Wie und wie lange können wir uns bewerben?

Teilnehmer müssen online unter www.starkfuerdeinprojekt.de unter Angabe des von ihnen benötigten Förderbedarfs ihr Projekt beschreiben und ggf. anhand einer Website und/oder von Bildern, Dokumenten etc. präsentieren.

Jedes Projekt sowie jeder Teilnehmer dürfen sich nur einmal bewerben. 

Bei der Bewerbung ist eine aktuelle Bescheinigung (Freistellungsbescheid) der Gemeinnützigkeit mit zu übermitteln, sofern eine solche vorliegt. 

Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Juni 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle für die Teilnahme erforderlichen Angaben und Unterlagen über die unter www.starkfuerdeinprojekt.de aufrufbaren Eingabemaske abgeschickt sein.

3. Wie wird der Förderbetrag zugesprochen und wie werden wir hierüber informiert? 

Teilnehmer, deren Projekt ein Förderbetrag zugesprochen wird, werden durch eine Fachjury auf der Jurysitzung im Juli 2021 ausgewählt.

Die Veranstalterin benachrichtigt diese ausgewählten Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach der Jurysitzung per E-Mail. 

Die ausgewählten Teilnehmer werden auf der Website www.starkfuerdeinprojekt.de bekannt gegeben. 

4. Werden Bilder von uns oder Dokumente veröffentlicht?

Die Veranstalterin behält sich vor, Inhalte prämierter Teilnehmer, die diese zur Präsentation ihres Projekt hochgeladen haben, auf der Website www.starkfuerdeinprojekt.de, in der Presse, einschließlich in der eigenen Mieterzeitung der Veranstalterin sowie weiteren Publikationen der Teilnehmerin, zu veröffentlichen.

Die prämierten Teilnehmer räumen der Veranstalterin alle hierzu notwendigen Nutzungsrechte ein. Es ist deshalb nicht gestattet, Bilder oder Dokumente zu verwenden, an denen der Teilnehmer keine entsprechenden Rechte innehat. 

5. Was gibt es noch zu beachten?

Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit abzubrechen, wenn dieser aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht wie geplant durchzuführen ist.

Die Veranstalterin behält sich ebenfalls vor, Teilnehmer auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, sich auf unlautere Weise einen Vorteil zu verschaffen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.